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Der Wechsel des Gasanbieters 2023
Die Prognosen für den Gaspreis in 2023 zeigen es deutlich: Nach 3 Jahren fallender Preise steht in diesem Jahr die Trendwende an, Experten gehen von einer Preissteigerung von bis zu 6% im 12-Monatstrend aus. Gerade jetzt ist ein Wechsel des Gasanbieters sinnvoll, denn durch den Vergleich der Anbieterpreise können Verbraucher trotz steigender Preise auch weiterhin viel Geld sparen. Dieser Ratgeber soll Aufschluss darüber geben, für wen sich der Anbieterwechsel lohnt und wann genau ein Wechsel sinnvoll ist. Wir gehen außerdem der Frage nach, was es beim Gasanbieter Wechsel zu beachten gibt und wie Verbraucher den günstigsten Gasanbieter Tarif finden.
Grundsätzliches zum Gasanbieterwechsel
Durch die gesetzliche Liberalisierung des Gasmarktes in 1998 können Verbraucher heute schnell und unkompliziert den Gasanbieter wechseln. Eigenheimbesitzer können die dafür notwendigen Schritte als Vertragspartner direkt selber einleiten. Mieter, die kein direkter Vertragspartner sind, müssen zunächst den Weg über ihren Vermieter gehen. Dieser wird aber in den meisten Fällen keine Einwände gegen einen Wechsel des Gasanbieters, da der Aufwand überschaubar ist. Zudem profitiert auch er von niedrigen Betriebskosten seiner Mietwohnungen.
Auch für Eigentümergemeinschaften rechnet sich ein regelmäßiger Gas Preisvergleich. Die Formalitäten dafür übernimmt im Regelfall der Hausverwalter oder ein benannter Vertreter aller Besitzer der Eigentumswohnungen.
Eigentümer von Neubauten sollten sich vor dem Umzug ins neue Haus ebenfalls über günstige Gasanbieter und deren Tarife informieren. Dies gilt natürlich auch beim Hauskauf.
Verschiedene Vergleichsportale im Internet erleichtern die Suche nach geeigneten Gasanbietern durch voreingestellte Suchkriterien und –filter. Die Nutzung der zumeist unabhängigen Verbraucherportale ist in der Regel für Verbraucher kostenlos. Viele Portale bieten als besonderen Service auch die Übernahme aller Formalitäten beim Anbieterwechsel an. Verbraucher brauchen keine Angst zu haben, während eines angestrebten Wechsels plötzlich ohne Anbieter dazustehen. Die Grundversorgung garantiert im Rahmen gesetzlicher Vorschriften in jedem Fall eine durchgängige Belieferung mit Gas! Der Wechsel des Gasanbieters erfolgt damit in aller Regel ohne Probleme.
Grundversorgung Gas
Seit der Liberalisierung des Gasmarktes, die es den Verbrauchern erst ermöglichte zwischen verschiedenen Anbietern zu wählen, ist eine Sicherstellung der Belieferung unablässig. Dies bedeutet, dass jeder Verbraucher, unabhängig von seinem Standort oder seiner finanziellen Situation zu einem fairen Preis mit Gas beliefert werden muss. Dies gilt analog auch für den Strommarkt.
Die sogenannten Grundversorger, die die Belieferung übernehmen, sind in der Regel regionale Unternehmen. Sie stellen sicher, dass auch Kunden mit negativer Schufa, die aus diesem Grund nicht von anderen Anbietern beliefert werden, mit Gas versorgt werden. Die Praxis zeigt jedoch, dass gerade die Grundversorger in der Regel auch zu den teuersten Anbietern gehören. Dies lässt sich unter anderem mit einem erhöhten Verwaltungsaufwand erklären.
Kunden mit negativer Schufa müssen sich jedoch nicht auf den Grundversorger beschränken, viele Anbieter bieten sogenannte Gas Paketpreise oder Vorkasse-Tarife an. Ob und in welchen Fällen sich diese lohnen erläutern wir Ihnen unter dem Punkt „Filterkriterien“.

BildQuelle: bmwi.de
Gasanbieter Kündigungsfristen
Die Kündigungsfristen sind von Anbieter zu Anbieter verschieden. Bei einem Wechsel ist es daher wichtig, die Fristseines jetzigen Gasanbieters zu kennen und diese auch einzuhalten. Verbraucher finden die Kündigungsfristen in der Regel im ersten Schreiben ihres Lieferanten oder aber auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Unternehmens.
In den meisten Fällen betragen die Fristen nach Ablauf der Vertragslaufzeit jedoch 4 oder 6 Wochen zum Monatsende hin. Kunden, die über die Gas Grundversorgung werden, profitieren von einer deutlich kürzeren Frist von derzeit 14 Tagen.
In wenigen Fällen können Verbraucher bereits innerhalb der Vertragslaufzeit mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende hin ihren Gasanbieter kündigen. Dieses Gas Sonderkündigungsrecht gilt vor allem dann, wenn der Anbieter die Preise erhöht. Auch ein Umzug berechtigt Verbraucher den Vertrag vor Ablauf der Mindestlaufzeit zu kündigen.
Damit die Kündigungsfristen nicht verpasst werden, empfiehlt es sich, eine Erinnerung daran einzustellen. Das Kündigungsschreiben sollte dabei jedoch frühestens 6 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit beim Gasanbieter vorliegen.
Größe Haus/Wohnung |
Gasverbrauch kWh/Jahr
(Heizung und Warmwasser) |
Gasverbrauch kWh/Jahr
(Gasheizung) |
Richtwert pro m² |
160 kWh/m² |
140 kWh/m² |
30 m² |
4.800 kWh |
4.200 kWh |
40 m² |
6.400 kWh |
5.66 kWh |
50 m² |
8.000 kWh |
8.000 kWh |
60 m² |
9.600 kWh |
8.400 kWh |
8.400 kWh |
11.200 kWh |
9.800 kWh |
80 m² |
12.800 kWh |
11.200 kWh |
90 m² |
14.400 kWh |
12.600 kWh |
100 m² |
16.000 kWh |
14.000 kWh |
110 m² |
17.600 kWh |
15.400 kWh |
120 m² |
19.200 kWh |
16.800 kWh |
130 m² |
20.800 kWh |
18.200 kWh |
140 m² |
22.400 kWh |
19.600 kWh |
150 m² |
24.000 kWh |
21.000 kWh |
200 m² |
32.000 kWh |
28.000 kWh |

BildQuelle: bmwi.de
Unser Vergleichsportal – klicken, vergleichen, sparen
Mit aktuell mehr als 100 Anbietern ist der Vergleich einzelner schwierig und vor allem sehr zeitaufwendig. Viele Verbraucher scheuen allein deshalb den Gasanbieterwechsel. Sogenannte Verbraucherportale sind eine gute Möglichkeit, sich schnell und unkompliziert über die Tarife der einzelnen Gasanbieter zu informieren.
Die Nutzung dieser Portale ist in der Regel kostenlos, die Vergleichsfunktionen selber sind auch ohne Registrierung nutzbar. Erst im Falle eines Wechsels über das Portal müssen die persönlichen Daten angegeben werden.
Alle Verbraucherportale finanzieren sich vor allem über Werbeeinnahmen. Viele Anbieter zahlen darüber hinaus Erfolgsprämien an den Seitenbetreiber, wenn ein Neuvertrag zustande kommt. Trotzdem agieren alle Vergleichsportale unabhängig. Dies garantiert dem Verbraucher, dass die angestellten Vergleiche real und ohne Beeinflussung Dritter vorgenommen werden.
Die Nutzung der Vergleichsportale ist einfach, fast alle Betreiber bieten direkt auf der Startseite die verschiedenen Vergleiche an. Neben Gasanbietern können zumeist auch Tarife für Strom, Handy, DSL und Internet sowie Versicherungen miteinander verglichen werden.
Beim Gasanbietervergleich erfolgt die Bereitstellung der Tarife über die Eingabe der Postleitzahl sowie des geschätzten Verbrauchs. Insbesondere kleinere, regionale Anbieter können somit über die Eingabe der Postleitzahl in den Vergleich aufgenommen werden und Verbraucher müssen sich bei der Auswahl nicht nur auf die großen, überregional bekannten Anbieter beschränken.
Damit ein Gastarif Vergleich der einzelnen Gasanbieter auch finanziell angezeigt werden kann, werden die Nutzer außerdem aufgefordert, ihren jetzigen Anbieter sowie den Tarif anzugeben.
Bereits im nächsten Schritt werden dann die Anbieter in aufsteigender Reihenfolge, sortiert nach der zu erwartenden Ersparnis zum derzeitigen Vertrag angezeigt. Der erstgenannte Gasanbieter ist dabei in der Regel der mit der größten Ersparnis.
Eine weitere Besonderheit stellen Gas Verträge mit Nekundenbonus oder Wechselprämien dar. Diese können vor dem Gasanbieter Preisvergleich über das Setzen eines Hakens aktiviert oder vom Vergleich ausgeschlossen werden. Was genau bei der Auswahl dieser Anbieter zu beachten ist, erfahren Sie im nächsten Abschnitt!
Filterkriterien
Beim Vergleich der verschiedenen Gasanbieter werden folgende Daten abgefragt:
- Gaspreis/Arbeitspreis
Der Gaspreis ist der Arbeitspreis, den Verbraucher pro genutzter Einheit bezahlen. Gas wird zumeist auf der Endkundenrechnung in der Einheit Kilowattstunden (kwH) angegeben. Die Zähler arbeiten jedoch mit der Einheit m³. Eine Umrechnung der Einheiten erfolgt nach der Formel kWh = m³ x Brennwert x Zustandszahl.
- Grundpreis
Der Grundpreis ist individuell verschieden und umfasst in der Regel die Miete des Zählers, Wartungskosten und Verwaltungsaufwand. Anbieter berechnen den Grundpreis in der Regel über eine jährliche Pauschale.
- Mindestvertragsdauer
Die Mindestvertragsdauer ist die Laufzeit des Belieferungsvertrags. Sie beträgt im Normalfall 12 Monate. Kündigt der Verbraucher nicht vorher, verlängern sich die Verträge nach der ersten Laufzeit automatisch um jeweils weitere 12 Monate. Verbraucher können den Vertrag in dieser Laufzeit dann nur noch über ein Sonderkündigungsrecht kündigen. Einzelne Anbieter ermöglichen dennoch auch die Kündigung nach der ersten Vertragslaufzeit innerhalb kürzerer Fristen von 4 bis 6 Wochen. Dies stellt aber eher die Ausnahme dar.
- Kündigungsfristen
Hier geben die Anbieter an, innerhalb welcher Fristen Verbraucher den Vertrag kündigen müssen. Die Kündigungsfrist ist ein wichtiger Vertragsbestandteil und in den meisten Fällen auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters hinterlegt.
- Preisgarantie
Die Preisgarantie ist ein Versprechen des Anbieters, die Arbeitspreise innerhalb der Vertragslaufzeit nicht zu erhöhen. Davon ausgenommen sind grundsätzlich Kosten, auf die der Anbieter keinen Einfluss hat, wie etwa Steuern oder Umlagen.
- Vorauskasse
Einzelne Anbieter bieten sogenannte Vorauskasse Gas Tarife an. Dabei zahlt der Verbraucher vorab einzelne Abschläge oder die Gesamtsumme des zu erwartenden Verbrauchs. Insbesondere finanzschwache Verbraucher mit negativer Schufa können mit dieser Zahlungsmöglichkeit günstigere Anbieter als den Grundversorger wählen. Diese Bezahlvariante birgt allerdings das Risiko, das eingezahlte Geld zu verlieren, wenn der Anbieter in Insolvenz geht. Diese Fälle sind zwar extrem selten, aber es gibt sie durchaus. Vor einigen Jahren etwa meldete ein bis dahin zuverlässiger Anbieter Insolvenz an. In der Folge mussten viele Tausend Kunden ihre bereits gezahlten Abschläge als Gläubiger zur Forderung anmelden, fast alle verloren einen Großteil ihres Geldes.
Vorkasse-Tarife empfehlen sich daher nur bedingt und Verbraucher sollten sorgsam abwägen, ob sich eine geringe Ersparnis gegenüber einem erhöhten Verlustrisikos rechnet. Insgesamt hat sich diese Zahlungsvariante aber aus den genannten Gründen nicht recht durchgesetzt.
- Paketpreise
Einzelne Anbieter bieten sogenannte Gaspaketpreise an. Dabei zahlt der Verbraucher eine Summe für ein vorher festgelegtes Verbrauchspaket, bei Gas zum Beispiel über 4000 kWh. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten! Denn wird das Paketvolumen überschritten fallen in der Regel hohe Einzelpreise an. Paketpreise lohnen sich daher nur für Verbraucher, die ihr Nutzungsverhalten ganz genau kennen und deren Verbrauch in der Abrechnungsperiode nicht unerwartet ansteigt.
- Bonus und Prämien
Zur Neukundengewinnung nutzen viele Anbieter auch die Möglichkeit Prämien oder Boni an die Verbraucher auszuzahlen. Verbraucher erhalten dabei zum Beispiel für den Wechsel zu diesem Anbieter eine Nekundenprämie, die in der Regel abhängig vom angegebenen Verbrauch berechnet wird. Auch Sofortboni, die per Überweisung nach 60 Tagen ab Belieferungsstart ausgezahlt werden, gehören dazu. Verbraucher, die die Einrechnung dieser Boni und Prämien in den Vergleich einfließen lassen, sollten die Bedingungen jedoch genau prüfen. Oftmals sind die Auszahlungen an weitere Bedingungen oder Fristen gebunden.
Erfahrungen und Bewertungen
Alle Vergleichsportale geben in ihren Vergleichen auch einen Überblick über die Gasanbieter Erfahrungen anderer Kunden der verschiedenen Anbieter sowie die Möglichkeit der Bewertung dieser. Verbraucher sollten sich daher vor dem Wechsel unbedingt mit den Erfahrungen und Bewertungen anderer Kunden des zuvor ausgewählten Anbieters auseinandersetzen. Sie geben in der Regel einen guten Überblick über die angebotenen Leistungen, insbesondere Bewertungen zum Thema Kundenservice sollten zum Vergleich herangezogen werden. Neben finanzieller Vorteile stellen Verbraucher damit sicher, offene Fragen beantwortet und Probleme geklärt zu bekommen.
Vom Vergleich zum Wechsel des Gasanbieters
Sobald sich Verbraucher bei ihrer Recherche für einen Gasanbieter entschieden haben, kann der Wechselprozess begonnen werden. Als Mitglied eines Verbraucherportals kann nach Anlage eines Kundenkontos oder bei bereits erfolgter Registrierung durch die Eingabe der persönlichen Daten direkt über den Seitenbetreiber gekündigt werden. Alle notwendigen Schritte von der Erfassung und Weitergabe der notwendigen Daten, wie etwa Name und Anschrift, Zählernummer und voraussichtlicher Lieferbeginn werden durch ihn erledigt.
Verbraucher erhalten – sofern keine Gründe gegen eine Belieferung sprechen – innerhalb weniger Tage sowohl die Kündigungsbestätigung des alten Anbieters als auch die Information zur Aufnahme der Gaslieferung durch den neuen Gasanbieter. Auch der Lieferbeginn und die Zahlungsbedingungen werden dabei bestätigt. Die durchschnittliche Dauer des Wechselprozesses beträgt etwa 3 Wochen. Grundsätzlich erfolgt die Belieferung durch den neuen Anbieter erst nach dem Ende der Vertragslaufzeit mit dem alten Anbieter. Eine nicht fristgerechte Kündigung kann den Wechselprozess erheblich verzögern. Verbraucher sollten daher grundsätzlich besonderes Augenmerk auf diese Fristen legen, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Zum Ende der Belieferung durch den alten Anbieter müssen Verbraucher nur noch den Zählerstand mitteilen, damit die Gas Abschlussrechnung erstellen werden kann.
In der Regel erfolgt die jährliche Zählerstandmeldung über den Netzbetreiber der Eigentümer des Versorgungsnetzes und damit auch für die Wartung der Gaszähler sowie die Erfassung der Verbrauchszahlen verantwortlich ist. Bei Problemen mit dem Zähler ist also nicht der Gasanbieter sondern der Netzbetreiber der Ansprechpartner.
Erstgenannter ist zudem verpflichtet, die Zähler zu warten und in bestimmten Abständen auszutauschen. Alle Zähler sind geeicht mit geringsten Abweichungstoleranzen und vor Manipulation von Fremden mit sogenannten Plomben gesichert. Das unbefugte Entfernen dieser Plomben stellt einen Straftatbestand dar.
Im Normalfall gehören der Grundversorger und der Netzbetreiber zusammen, fungieren jedoch als rechtlich eigenständige Firmen.
Alternativen zum Online-Vergleich
Verbraucher, die sich lieber persönlich oder durch Ratgeber informieren möchten, finden auch ohne Verbraucherportale verschiedene Möglichkeiten.
Stiftung Warentest der Gasanbieter etwa stellt regelmäßig die Anbieter auf den Prüfstand. Vorrangig werden hierbei jedoch nicht die einzelnen Tarife an sich getestet, vielmehr stehen Prädikate wie etwa Kundenzufriedenheit oder Verbraucherfreundlichkeit im Vordergrund. Auch die Verbraucherzentrale kann zudem Empfehlungen aussprechen und Tipps und Tricks zum Anbieterwechsel geben.
Gasanbieter wechseln trotz Schulden
Verbraucher, die über eine negative Schufa verfügen oder die eventuell sogar bereits von einer Sperre betroffen sind, haben es schwer, einen alternativen Gasanbieter zu finden. In der Regel bleibt nur die Belieferung durch den Grundversorger. Sofern dieser die Sperre initiiert hat, ist eine weitere Belieferung erst nach vollständiger Zahlung aller Verbindlichkeiten möglich. Für die Sperrung ist außerdem ein Gerichtsurteil notwendig, die Kosten für das Verfahren müssen daher ebenfalls vom Verbraucher übernommen werden.
Fazit
Ein regelmäßiger Wechsel des Gasanbieters zahlt sich für Verbraucher aus. Neben speziellen Tarifen für Neukunden profitieren sie auch von Prämien und Boni, die von vielen Gasanbietern bei einem Wechsel verrechnet oder ausgezahlt werden. Gerade bei Preiserhöhungen sollten Verbraucher Alternativangebote einholen, da in diesem Fall ein spezielles Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung greift.
Um die Fülle der Informationen zu den einzelnen Lieferanten untereinander vergleichen zu können, lohnt sich die Nutzung eines Verbraucherportals. Verbraucher können dabei neben Anbietern auch Tarife untereinander und Prämien bzw. Boni vergleichen.
Beim Vergleich sollten nicht nur die Arbeitspreise betrachtet, sondern auch die Grundpreise berücksichtigt werden. Viele Anbieter bieten zwar günstige Arbeitspreise an, erhöhen im Gegenzug aber auch die Grundpreise, die in der Regel als jährliche Pauschale abgerechnet werden.
Auch der Wechselprozess an sich lässt sich über die Verbraucherportale bequem und online gestalten. Verbraucher sollten sich aber nicht nur von finanziellen Vorteilen beeinflussen lassen. Auch die Bewertungen und Erfahrungen anderer Kunden bei dem ausgewählten Gasanbieter sollten in die Entscheidung einfließen.
Generell gilt: Verträge mit langen Laufzeiten sollten nur bei zu erwartenden steigenden Preisen abgeschlossen werden. Kürzere Laufzeiten, die unter Umständen teure Arbeitspreise beinhalten, können eine gute Alternative bei fallenden Preisen sein. Bei den Zahlungsmodalitäten sollten sich Verbraucher nur in Ausnahmefällen für Tarife, die per Vorkasse beglichen werden entscheiden.
Auch Verbraucher, die eine negative Schufa haben, sollten regelmäßig vergleichen. Zwar fragen viele Gasanbieter vor Lieferbeginn die Auskunfteien ab, es gibt aber auch immer wieder Ausnahmen. Bei Problemen kann im Anschluss immer noch auf den Grundversorger zurückgegriffen werden.
Ein regelmäßiger Vergleich der Verträge erleichtert es den Verbrauchern außerdem, Sparpotentiale zu erkennen und Verbrauchsgewohnheiten zu überdenken. So lassen sich neben den Arbeitspreisen und Grundgebühren auch weitere Kosten durch Einsparungen gezielt reduzieren.