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Gasanbieter kündigen und zum günstigeren Energieanbieter wechseln
Die Kündigung sollte einige Kriterien beinhalten. Den „Gasanbieter kündigen“ kann mit einem Formschreiben und folgenden Angaben durchgeführt werden:
- Die Adresse des Absenders muss vollständig sichtbar sein,
- die Adresse des Anbieters genauso,
- in der Betreffzeile wird Bezug auf die Kündigung genommen,
- die Kundennummer und Vertragsnummer müssen unbedingt im Brief erscheinen, ansonsten kann die Kündigung nicht zugeordnet werden.
- Die Bitte um Kündigungsbestätigung darf nicht fehlen.
- Ort und Datum müssen angegeben werden wie in allen offiziellen Briefen,
- wichtig ist die Unterschrift.
Es ist ratsam, die Kündigung per Einschreiben mit Rückschein zu schicken. Bei einem Gasanbieter wechsel übernimmt der neue Versorger alle Formalitäten für den Gasanbieter kündigen und somit auch das Kündigungsschreiben. Wenn der aktuelle Gasanbieter der Grundversorger ist, sollte der Kunde lieber dem neuen Anbieter die Kündigungsformalitäten überlassen. Wenn der Kunde den Gasanbieter kündigen will wegen einer Preiserhöhung, ist es sinnvoll, wenn der Verbraucher selbst sämtliche Formalitäten übernimmt.
Gasanbieter kündigen und die jährliche Überprüfung der Anbieter
Es ist ratsam, jedes Jahr die Gasanbieter zu überprüfen. Die Tarife und Angebote ändern sich kontinuierlich, sodass ein jährlicher Gasanbieter Vergleich sinnvoll ist. Wenn der Kunde den Gasanbieter kündigen möchte, übernimmt das gern der neue Versorger. Die Preiserhöhung des Anbieters kann dazu führen, dass der Verbraucher den Gasanbieter kündigen will. Wenn der Kunde die Kündigung anstrebt, ist es wichtig, dass die Fristen eingehalten werden. Ist die Frist überschritten, ist es nicht mehr möglich, zeitnah den Gasanbieter kündigen zu wollen. Dann muss der Kunde wohl oder übel, in der Regel meist ein Jahr, warten. Ein Sonderkündigungsrecht steht dem Kunden zu im Falle eines Umzuges. Den Gasanbieter kündigen wegen des bevorstehenden Umzuges wird in der Regel vom Kunden selbst vorgenommen. Das Gesetz sieht es so vor, dass der neue Gasanbieter keine Sonderkündigung für den Kunden abwickeln kann.
Den Gasanbieter kündigen – Fristen
Einige Fristen müssen unbedingt eingehalten, um die Kündigung ordnungsgemäß abwickeln zu können:
- Die Mindestvertragslaufzeit sollte als erstes überprüft werden, um zu erfahren, wann der Kunde den Gasanbieter kündigen kann,
- die im Vertrag festgelegte Kündigungsfrist muss ebenfalls beachtet werden,
- die Kündigungsfrist beim Grundversorger beträgt in der Regel 14 Tage, sodass hier eine verspätete Kündigung kein größeres Problem darstellt,
- in einigen Fällen Gebrauch machen vom Sonderkündigungsrecht, Kündigungsfrist 14 Tage.
Den Gasanbieter kündigen aus folgenden Gründen:
Die Mindestvertragsdauer ermöglicht den Gasversorger, genau zu planen. Die monatlichen Abschläge des Kunden während der Vertragsdauer können vom Versorger verplant werden, in der Vertragslaufzeit sind die Einnahmen garantiert. Wenn der Kunde umzieht, wird der Gasversorger überprüfen, ob sich der neue Wohnort in seinem Bezirk befindet. Wenn der aktuelle Anbieter in der Lage ist, die Gasversorgung weiterzuführen, wird er keiner Kündigung zustimmen und auf die Fortführung des Vertrages nach den Richtlinien und Kündigungsfristen bestehen.
Die Kündigungsfrist ist im Vertrag festgelegt, in der Regel vier Wochen vor Beendigung der Vertragslaufzeit. Wenn der Kunde die Kündigungsfrist nicht einhält, verlängert sich der Vertrag gnadenlos um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist mit einem Vertrag des Grundversorgers beträgt immer zwei Wochen. Hier gibt es nichts zu rütteln, das ist so. Der Verbraucher hat die Chance, zeitnah einen alternativen Versorger zu finden und kann sofort den Gasanbieter kündigen, der die Grundversorgung übernommen hat.
Das Sonderkündigungsrecht beinhaltet ebenfalls eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn der aktuelle Gasversorger eine Preiserhöhung ankündigt und diese dem Kunden mitteilt, wozu der Anbieter verpflichtet ist, hat der Kunde zwei Wochen Zeit, sich einen neuen Anbieter zu suchen. Wenn er einen geeigneten Versorger gefunden hat, ist es sinnvoll, selbst zu kündigen, weil die Zeit drängt und der neue Anbieter eventuell nicht in der Lage ist, den Vertrag fristgerecht zu kündigen. Das Sonderkündigungsrecht tritt in Kraft, wenn der Kunde einen Umzug in eine andere Stadt plant und die Versorgung durch den derzeitigen Anbieter nicht gewährleistet werden kann. Auch die beschränkte Preisgarantie erlaubt dem Kunden, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen, wenn eine Preiserhöhung aus welchen Gründen auch immer vom Gasversorger angekündigt wird. Laut eines Gerichtsbeschlusses des Oberlandesgerichts Düsseldorf aus dem Jahre 2015 ist der Kunde nicht verpflichtet, die Erhöhung zu akzeptieren. Somit kann das Sonderkündigungsrecht bei jeder Preiserhöhung in Kraft treten.
Selbst kündigen oder vom neuen Anbieter den Gasanbieter kündigen lassen
Wenn genug Zeit vorhanden ist, kann der neue Gasanbieter die Formalitäten abwickeln. Wenn der Kunde vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch macht, muss allerdings klar sein, dass Boni, die erst nach einem Jahr fällig werden, nicht mehr dem Kunden zugutekommen. Grundlage ist der bestehende Vertrag, wenn der Kunde den Gasanbieter kündigen will. Die Klauseln, die im Vertrag festgelegt wurden, gelten bis zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. so lange, bis der Vertrag nicht mehr aktiv ist.
Neuer Gasanbieter gesucht
Gasanbieter kündigen ist erledigt. Nun ist die Entscheidung zu fällen, welche Kriterien sollten bei der Auswahl des Gasanbieters beachtet werden. Grundsätzlich ist dazu zu sagen, dass die Qualität gleichwertig ist, egal, aus welchen Leitungen das Gas strömt. Daher ist das Preis-Leistungs-Verhältnis in diesem Bereich interessant, der Kundensupport und die verschiedenen Vergünstigungen für Neukunden. Darüber hinaus sind folgende Punkte erwähnenswert:
- Die Vertragslaufzeit sollte möglichst kurz sein,
- die Preisnachlässe für Neukunden,
- soll herkömmliches Gas genutzt werden oder Ökogas?
- Preisgarantien gehören eigentlich zum Standard, jedoch nicht bei jedem Anbieter,
- die monatliche Abschlagszahlung ist akzeptabel. Pakettarife und Vorauszahlungen sind absolut tabu in diesem Bereich.
Mehrere Gasanbieter stehen zur Auswahl, die alle durchaus bereit sind, die Kündigungsformalitäten für den Kunden abzuwickeln. Bei der Gelegenheit könnte doch geschaut werden, wie es mit den Ökogas-Tarifen aussieht:
Anbieter |
Boni |
Ersparnis gegenüber Grundversorgertarife |
Abschläge im ersten Jahr |

Grünwelt Energie |
300 € Sofortbonus und 213 € Neukundenbonus |
278,65 Euro |
909,10 Euro |

Eprimo |
154 € sofortiger Bonus |
268,43 Euro |
919,32 Euro |

Innogy |
150 € Sofortbonus |
308,99 Euro |
878,76 Euro |

Mainova |
100 € Neukundenbonus |
290,15 Euro |
897,60 Euro |

Gas.de |
|
278,15 Euro |
909,60 Euro |
Nachdem der neue Anbieter die Formalitäten übernimmt, braucht der Kunde nicht mehr den Gasanbieter kündigen oder schriftlich informieren. Viele Anbieter versprechen Boni, die jedoch bei einer vorzeitigen Kündigung entfallen. Wenn der Konsument immer noch vom Grundversorger beliefert wird, sollte er den Gasanbieter kündigen. Bei der Gasversorgung durch den Grundversorger sind Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen irrelevant; lediglich 14 Tage vor Ende des Kalendermonats muss der Kunde den Gasanbieter kündigen. Entsprechende Vorlagen sind im Internet zu finden. Es ist wichtig, dass der Verbraucher auf die Kündigungsbestätigung des Gasanbieters wartet. Wenn der Gasanbieter nicht reagiert, ist es sinnvoll, nachzufragen, ob die Kündigung überhaupt eingetroffen ist. Aus diesem Grunde ist es hilfreich, das Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg zu bringen. So kann der Kunde immer einen Beweis vorlegen, dass der Anbieter den Einschreibebrief erhalten hat. Wenn dieser Brief dann wider Erwarten verschwunden ist, wird der Anbieter ein Problem haben, nicht der Kunde.
Aktueller Anbieter macht Ärger
Wenn sich die Probleme häufen, sollte sich der Kunde schnellstens davon überzeugen, wie lange die Vertragslaufzeit dauert. Die Kündigungsfrist darf keinesfalls überschritten werden, sonst muss sich der Kunde noch ein Jahr mit dem Anbieter arrangieren. Das Sonderkündigungsrecht umfasst keine Streitigkeiten, sondern es müssen handfeste Gründe vorliegen, einen Vertrag außerhalb der Fristen zu kündigen. Wenn der Gasanbieter insolvent wird, ist selbstverständlich eine sofortige Kündigung möglich, denn die Versorgung übernimmt automatisch der Grundversorger. Problematisch wäre der Fall, wenn der Kunde eine Vorauszahlung geleistet hat, denn diese wird von niemandem zurückerstattet. Daher raten Experten, nur monatliche Abschlagszahlungen zu akzeptieren. Wenn der Kunde vergessen hat zu kündigen, ist das leider auch kein Grund, das Sonderkündigungsrecht in Anspruch zu nehmen. Dann werden noch einige Monate weiter vergehen, bis der Kunde den alten Gasanbieter kündigen kann. Meist handelt es sich um ganzes Jahr. Es ist daher sinnvoll, sich die Kündigungsfristen unbedingt gesondert zu notieren. Ein gewichtiger Grund ist, wenn die Gasversorgung nicht erfolgt. Das ist jedoch äußerst selten, dass ein Anbieter ohne Grund urplötzlich seine Lieferungen einstellt, es sei denn, der Kunde hat seine monatlichen Abschläge nicht bezahlt. Wenn die Versorgung jedoch ohne Schuld des Kunden erfolgte, springt der Grundversorger ein, und der Kunde kann nun ruhigen Gewissens einen neuen Anbieter suchen.
Fazit:
Den Gasanbieter kündigen, muss in der Regel kein Kunde realisieren, wenn er einen Vertrag mit einem alternative Gasanbieter abgeschlossen hat. Die Formalitäten erledigt der neue Anbieter. Anders verhält es sich beim Gebrauch des Sonderkündigungsrechtes oder beim Umzug. Wenn sich aus irgendwelchen Gründen eine Versorgungslücke ergeben sollte, springt im Notfall sofort der Grundversorger ein. Er ist dazu gesetzlich verpflichtet. Es gibt eine Vielzahl von Formbriefen im Internet, die sich jeder Nutzer bei Bedarf herunterladen kann. Aufgrund der Vielzahl von Anbietern und der ständig neuen Angebote und Tarife, die von den Anbietern ins Netz gestellt werden, kann jeder Verbraucher seinen Versorger nach Einhaltung der Kündigungsfristen wechseln. Automatisch übernimmt meist der neue Anbieter die Kündigungsformalitäten. Es ist ja schließlich in seinem eigenen Interesse, dass die Angelegenheit zeitnah erledigt wird. Der Kunde darf die Kündigungsfrist nicht überschreiten und im anderen Fall nicht vergessen, jede Kündigung per Einschreiben mit Rückschein auf den Weg zu bringen. Die Kündigungsfristen betragen in der Regel zwischen vier Wochen und drei Monate. Bei drei Monaten Kündigungsfrist hätte der Konsument eigentlich bei Abschluss des Vertrages stutzen müssen. So eine lange Kündigungsfrist ist schlicht und einfach unakzeptabel. Die Fristen müssen peinlich genau eingehalten werden. Daher sollte der Kunde immer vor Abschluss des Vertrages auf etwaige Unstimmigkeiten achten. Dazu gehört unter anderem ein Probeanruf zum Kundensupport. Gerade im Bereich Gas oder Strom sind Störfälle nicht akzeptabel, wenn aufgrund des schlechten Kundendienstes die Kunden lange Zeit ohne Gas bleiben.