Gaspreiserhöhung: Umgehend Gelegenheit fürs Sparen nutzen!

GaspreiserhöhungSchaut man sich Statistiken zu den Entwicklungen der Gaspreise in den vergangenen Jahren an, weist die Preiskurve übergeordnet eine eindeutige Tendenz auf: Die Preise steigen stetig, auch wenn es zwischenzeitlich immer mal gewisse Gegenbewegungen bei den durchschnittlichen Konditionen am deutschen Gasmarkt gibt. Ab dem Jahr 2017 sind die Preise nach rückläufigen Veränderungen erneut stetig gestiegen. Zuletzt erhielten viele Deutsche Anfang 2022 Post von ihrem Anbieter mit der Ankündigung einer Gaspreiserhöhung. Medien zufolge betraf diese Anpassung etwa drei von vier deutschen Versorgern. Besonders hart traf es wie so häufig in der Vergangenheit die Kundinnen und Kunden der sogenannten Grundversorger. In diesem Fall handelt es sich zum einen vielfach um regionale Versorger, auf der anderen Seite aber auch um die Stadtwerke in vielen Regionen des Landes. So „erwischte“ die Gaspreiserhöhung Vattenfall Kunden, aber auch die Nutzer abseits der großen Branchenvertreter.

Unser TippInteressant:
Im Vorjahresvergleich mussten Haushalte durch Preiskorrekturen im ersten Quartal des Jahres 2022 im Schnitt etwa drei Prozent mehr als im Vorjahr für die Gasversorgung zahlen!

Grundsätzlich war eine Gaspreiserhöhung regelmäßig an der Tagesordnung, wie im Grunde alle Haushalte und Unternehmen hierzulande bestätigen können. Fragt man die Anbieter nach den Gründen für die Anpassungen der Konditionen, begründen diese gerne jede neue Gaspreiserhöhung durch CO2 Steuer Anpassungen vonseiten des Staates. Dies ist zum Teil auch richtig, wenn man eben diese Entwicklungen über mehrere Jahre vergleicht. Allein durch diese Steuer aber lässt sich der Trend zur Gaspreiserhöhung allerdings nicht erklären. Die reine Umsatzgier der Gasunternehmen ist jedoch ebenfalls nicht die alleinige denkbare Begründung für den Anstieg der Ausgaben für die Gasversorgung im privaten und gewerblichen Umfeld.

Weitere Auslöser für eine Gaspreiserhöhung sind wiederholt:

  • diverse staatliche Umlagen
  • höhere Netzentgelte

Darüber hinaus gibt es noch einige andere Faktoren, die turnusmäßig zum Preisanstieg führen können. Auch Preisentwicklungen an den internationalen Börsen wirken sich auf die Preise aus. Werden Konditionen nach oben korrigiert, kann dies auch mit dem Klima zusammenhängen. Bedeutet: Fällt der Verbrauch in den üblicherweise von einem höheren Verbrauch geprägten Monaten geringer aus, können Gaspreise steigen. Unternehmen gleichen so geringere Umsätze aus. Wichtig für Sie als Verbraucher ist generell die Information, dass Sie einer Anpassung während Ihrer Vertragslaufzeit nicht machtlos gegenüberstehen. Welche Möglichkeiten Sie in diesem Fall haben, kennen Sie möglicherweise von anderen Verträgen – zum Beispiel mit Erhöhungen des bisherigen Strompreises oder der Prämien für einen Versicherungsvertrag. Hier wie dort kommen Sie haben Sie einen gesetzlichen Anspruch auf eine vorzeitige Auflösung Ihres Vertrags. Zum einen können Sie bei einer vermeintlich unberechtigten Gaspreiserhöhung Widerspruch einlegen. Allerdings ist dies in aller Regel wenig zielführend.

Verbraucher müssen nicht jede Preisanhebung akzeptieren

Sinnvoller hingegen ist in diesem Kontext, was der Gesetzgeber im Sinne des Verbraucherschutzes vorsieht. So sollten Sie wissen, dass Sie bei einer Gaspreiserhöhung ein Sonderkündigungsrecht haben! Und eben dieser hat entscheidende Rahmenbedingungen im Sinne der Verbraucher geschaffen. Dazu gehört unter anderem, dass Energieversorger eine Gaspreisentwicklung kenntlich machen müssen. Dies bedeutet: Sie werden im Vorfeld der Anpassung schriftlich informiert. Außerdem müssen Anbieter explizit auf das geltende Sonderkündigungsrecht nach Gaspreiserhöhungen hinweisen. Es gibt eine ganze Reihe von Gerichtsurteilen, die klare Vorgaben dazu nennen, wie Sie in Kenntnis gesetzt werden müssen. In Mails und postalischen Anschreiben muss deutlich erkennbar sein, dass eine Preiserhöhung droht. Die Anpassung muss hervorgehoben sein. Zudem muss der Anbieter den Umfang (bisheriger und neuer Preis) der Anhebung aufzeigen.

Die Folge:
Sie können ohne Rücksicht auf verbleibende Laufzeiten des Vertrags fristlos kündigen und einen Wechsel zu einem besseren Angebot vornehmen. Wie immer ist überall dort, wo Licht ist auch Schatten. Denn trotz der klaren Regel im sogenannten deutschen Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EWG) hinsichtlich der transparenten Nennung einer Anhebung der Gaspreise fehlt es mitunter an eindeutigen Nachrichten an die Kundschaft, wie nicht zuletzt die Verbraucherzentralen und andere Experten rund um den Gasmarkt immer wieder kritisieren. Schreiben zur Erhöhung sind zwar üblich, doch diese sind nicht immer so überschrieben, dass Kundinnen und Kunden direkt eine Änderung zu Ihren Lasten erkennen. Dies kann so weit gehen, dass eindeutige Hinweise auf einen Preisanstieg verklausuliert sind oder gar gänzlich fehlen. Stattdessen nennen Versorger lediglich den nun geltenden Preis pro Kilowattstunde.

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Prüfen Sie jedes Schriftstück Ihres Versorgers auf Herz und Nieren

Es ist oft an den Nutzern selbst, mögliche Differenzen zum vormals geltenden Preis zu erkennen. Dies passiert, obwohl es diverse Gerichtsurteile zur Hinweispflicht gibt. Es lohnt sich also, nach jeder Zusendung neuer Schriftstücke vom Gasversorger alle preislichen Details genau zu analysieren und auf einen möglichen Anstieg hin zu prüfen. Und zwar schon allein deshalb, weil eine Gaspreiserhöhung ohne den erforderlichen Hinweis per Gesetz nicht rechtlich wirksam ist! Ihnen fällt erst später auf, dass Sie mehr für Ihren Gasverbrauch zahlen, weil sich Gasanbieter eben nicht an die Regeln halten? Dann können Sie Ihren Anspruch auch später noch geltend machen – notfalls mit juristischen Mitteln.

Unser Tipp→ → Die übliche Frist zum Gaspreiserhöhung Sonderkündigungsrecht beläuft sich auf 14 Tage! Die Frist beginnt mit Eingang des Schreibens zur Ankündigung der Anpassung.

Innerhalb der genannten Frist bleibt Ihnen ausreichend Zeit, einen Gaspreisvergleich durchzuführen und nach aktuellen Angeboten zu suchen. Dabei sollten Sie unter anderem eines wissen: Das Recht zur außerplanmäßigen Kündigung greift auch, wenn der Anbieter die Änderungen mit dem Anstieg von Steuern oder Umlagen begründet. Und noch etwas sollten Sie wissen. Sofern Sie Kunde in einem Verwundetenversorgung sind, können Sie auch ohne eine Gaspreiserhöhung binnen zwei Wochen jederzeit den Tarif kündigen und zu einem anderen Tarif wechseln. Dies kann gerade in Verbindung mit einem bevorstehenden Umzug von Bedeutung sein. Zumal Sie beim Umziehen bei vielen Gasanbietern beim Wohnortswechsels auch ohne eine Anhebung der Gaspreise auf eine kulante Kündigungsregelung hoffen dürfen. Dies gilt fraglos gerade, wenn Ihr alter Anbieter am neuen

Vorgefertigte Muster-Kündigungsschreiben vereinfachen das Kunden-Leben

Gaspreiserhöhung SonderkündigungsrechtEine große Hilfestellung für die vorzeitige Auflösung Ihres Vertrags sind Musterschreiben. Diese können die Kündigung erheblich erleichtern. Hier müssen Sie neben Ihrem vollständigen Namen und der Anschrift nur noch den aktuellen Zählerstand, die Kundenummer sowie die Nummer Ihrer Lieferstelle – also des Gaszählers – eingeben. Und natürlich müssen Sie das Datum der Kündigung vermerken und das Dokument unterschreiben. Etliche Versorger erlauben mittlerweile auch die digitale Zusendung des Kündigungsschreibens, wenn Sie Ihren Vertrag wegen einer Gaspreiserhöhung durch CO2 Steuer oder aus anderen Gründen auflösen lassen möchten. Der sicherste Kündigungsweg ist aber generell die postalische Übermittlung als Einschreiben mit der entsprechenden Bestätigung der Zustellung. Wobei Sie auch bei digitaler Kündigung eine Mail zum erfolgreichen Eingang Ihres Schreibens beim Versorger erhalten können. Bestehen Sie auf einer Bestätigung. Warten Sie nicht, bis sich Anbieter von selbst bei Ihnen melden.

Dann nämlich könnte die Frist verstreichen, ohne dass Ihre Kündigung zur Kenntnis genommen wurde. In diesem Fall geht der Versorger gewissermaßen von einer stillschweigenden Zustimmung aus. Und so sind Sie für die übliche Mindestlaufzeit an die neuen Konditionen gebunden. Böse Zungen behaupten, Gasversorger würden solche Situationen gerne „aussitzen“, wenn die Kundschaft nicht hartnäckig genug ist.

Sonderkündigungsrecht mit dem Anbieterwechsel direkt kombinieren?

Eine Alternativvariante ist es, wenn Sie – etwa in einem Moment, wenn Vattenfall Gaspreiserhöhungen ankündigt – einen zeitnahen Gastarifwechsel in Auftrag geben und dem neuen Anbieter einen Wechselauftrag erteilen. In diesem Fall sollten Sie ausdrücklich auf das Gaspreiserhöhung Sonderkündigungsrecht hinweisen. Alle Wechselmodalitäten erledigt dann Ihr neuer Versorger in Ihrem Namen. Dies hat den Vorteil, dass für einen reibungslosen Übergang zwischen dem bisherigen und dem neuen Vertrag ohne Versorgungslücken gesorgt ist. In der Praxis würde der örtliche Grundversorger zwar die besagte Lücke füllen. Jedoch ist es in vielen Fällen denkbar, dass die Überbrückung der Gaslieferung mit höheren Kosten verbunden ist. Auch wenn die Grundversorgung nicht in allen Fällen kostspieliger sein muss, gilt dies mancherorts bis heute. Mitunter gar in erheblichem Maße, weshalb Experten die Versorgung im Basistarif von Stadtwerken und anderen Grundversorgern meist nur als Notlösung für den Übergang empfehlen.

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Behalten Sie die geltenden Fristen unbedingt im Blick

Nicht oft genug kann betont werden, wie wichtig das Wissen um und die Einhaltung der oben genannten Kündigungsfrist ist. Was einfach klingt, gestaltet sich – übrigens auch beim normalen fristgerechten Auflösen bestehender Verträge – manchmal schwierig im hektischen Alltag. Eben weil Gasversorger die Anmeldung einer bevorstehenden Gaspreiserhöhung gerne unter dem Mantel einer Werbung verstecken, übersehen viele Abnehmer den Hinweis. Die 14-tägige Frist ist so oft schneller verstrichen, als Sie sich dies vielleicht vorstellen.

Unser TippUnser Tipp:
Reagieren Sie möglichst schnell, aber besonnen, wenn Sie Anspruch auf ein Sonderkündigungsrecht haben!

Nochmals der Hinweis:
Für den Widerspruch bei Gaspreiserhöhungen bleiben Ihnen lediglich 14 Tage Zeit. Nutzen Sie möglichst früh den objektiven Gasanbieter Vergleich. Dazu greifen Sie im idealen Fall auf die letzte Jahresabrechnung zurück.

Warten Sie nicht zu lange mit der Zusendung des letzten Zählerstandes

Dem bisherigen Anbieter, der die Anpassung der die Gaspreiserhöhung durch die CO2 Steuer oder andere Gründe erklärt, müssen Sie später den aktuellen Zählerstand übermitteln. Im Normalfall erhalten Sie während des Wechsels ganz automatisch eine entsprechende Aufforderung. Wenn Sie über einen Zugang zu einem eigenen Online-Account auf der Webseite Ihres Versorgers verfügen, können Sie die Daten meist auch in Eigeninitiative per Internet übermitteln. So lässt sich der Wechselprozess vielfach beschleunigen. Je früher Sie aktiv werden, desto schneller ist der Umstieg mit Erfolg in die Tat umgesetzt. Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht in Verbindung mit einem umgehenden Tarifwechsel zur Konkurrenz, ist es ratsam, im neuen Antrag auf die besondere Situation hinzuweisen. Üblicherweise nimmt der neue Gasanbieter aber sehr schnell den Kontakt zum vormaligen Versorger auf.

Wichtig ist wie erwähnt das Datum, zu dem Ihr Kündigungswunsch bei Unternehmen eingeht, das eine Gaspreiserhöhung vornimmt. Unbedingt sollten Sie sich in aller Ruhe Zeit für die neue Gastarif-Entscheidung nehmen. Unüberlegte Entscheidungen könnten sonst sogar dazu führen, dass Sie in Zukunft noch mehr zahlen.

Wann informieren Anbieter über die Gaspreiserhöhung?

Gaspreiserhöhung durch co2 SteuerDer Gesetzgeber schreibt Unternehmen nicht nur vor, DASS sie Kundinnen und Kunden steigende Preise mitteilen müssen. Auch gibt es in der Stromgrundversorgungsverordnung (StromGVV) die unmissverständliche Vorgabe, WANN Vertragspartner Informationen erhalten müssen. Die muss gemäß Paragraf 5 Abschnitt 2 StromGVV spätestens sechs vor Inkrafttreten der Änderung hin zu einem höheren Preis erfolgt sein. Die Ankündigung wiederum kann postalisch oder digital erfolgen. Sie muss aber wie gesagt als Gaspreiserhöhung erkennbar sein. Der eigentliche Wechsel des Lieferanten darf per Gesetz drei Wochen dauern. Gelingt der fließende Übergang nicht wie erhofft, greift die sogenannte Ersatzversorgung, die weitgehend der angesprochenen Grundversorgung ähnelt. Besagte Grundversorgung kommt erst zum Tragen, wenn rund um den Wechsel in einen passenden Wunschtarif eine Frist von drei Monate Zeit abgelaufen ist.

Sonderfall bei der Gaspreiserhöhung: automatische Steuer- und Umlagen-Weitergabe

Steigen Steuern oder Umlagen von staatlicher Seite und reichen Anbieter diese Kosten direkt an die Kundschaft weiter, ist der bisherige Kontrakt weiterhin bindend. Dies gilt im gleichen Maße, wenn Kosten zugunsten der Abnehmer angepasst werden. Bedingung ist hierbei, dass sich Versorger ausdrücklich verpflichten, Preise automatisiert zu korrigieren. Im Vertrag auf dieses Szenario finden Sie dann normalerweise im Vertrag einen passenden Passus.

Entfallene Boni rechtlich nicht identisch mit Gaspreiserhöhungen

Eine wichtige Randnotiz zu diesem Aspekt: Ein Bonus muss nicht in jedem Fall ein Wechsel- oder Neukundenbonus sein. Erhalten Sie als Vertragskunde zeitweise einen Bonus, der einen Rabatt auf Ihren darstellt, kann dieser vonseiten des Versorgers nach einiger Zeit abgeschafft werden. In einem solchen Moment ist das Sonderkündigungsrecht keine Option. Im Vertrag wird im Regelfall explizit auf einen möglichen Wegfall hingewiesen; dazu gehört auch die Erwähnung, dass Sie in diesem Zusammenhang nicht vorzeitig aus dem Vertrag aussteigen können.

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Unser Fazit rund um die kommende Gaspreiserhöhung

Oberste Priorität rund um eine mögliche Gaspreisentwicklung und das Sonderkündigungsrecht haben zwei Aspekte. Zum einen sollten Sie Ihre Rechte kennen. Zum anderen sollten Sie sich nicht blindlings in Ihr Schicksal fügen und die steigenden Kosten hinnehmen. Haben Sie die vorangegangenen Tipps und Informationen gelesen und verstanden, sind Sie auf der sicheren Seite. Ganz gleich, ob es zur Gaspreiserhöhung durch CO2 Steuer Änderungen oder aus anderen Gründen kommt: Schöpfen Sie Ihre Möglichkeiten aus. Mit dem Gasanbieter Vergleich für Ihre Stadt und Region landen Sie im Handumdrehen bei einem günstigen Angebot für Ihren Haushalt! Vielleicht sparen Sie so nicht nur beim eigentlichen Gaspreis, sondern sichern sich sogar einen spannenden Neukundenbonus und langfristige Preisgarantien. Gerade der Vorteil garantierter Preise sollte nicht unterschätzt werden. Denn die nächste Gaspreiserhöhung kommt garantiert!

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