Sie sind hier:
Serioesegasanbieter.de > Gasanbieter wechseln in der Mietwohnung möglich? Wichtige Informationen!
Gasanbieter wechseln in der Mietwohnung möglich? Wichtige Informationen!
Viele Mieter sind sich nicht sicher, ob selbst eine Entscheidungsgewalt über die Wahl ihres Gasanbieters besitzen. Sie wählen für sich den Stromanbieter und andere Dienstleister, aber das Gas hat zunächst einmal der Vermieter gewählt. Trotzdem gibt es Möglichkeiten für einen Wechsel. Dieser ist abhängig von der Gestaltung eines Gaszählers. Sollte dieser Gaszähler nicht den Wert eines Mieters anzeigen und dafür nur einen allgemeinen Nutzwert der Hausgemeinschaft angeben, der später in einem Umlageverfahren umgelegt wird. In Deutschland verwendet etwa die Hälfte der Haushalte noch Gas zum Heizen. Rund 10 Millionen Haushalte sind davon in der Lage den Anbieter selbst zu wechseln, ohne dass es nur einen Gaszähler gibt. Für einen Vermieter erscheint der Wechsel eines Gasanbieters dann womöglich einfacher, als der Wechsel von Mietparteien, für den Fall, dass eine Gasnutzung überdurchschnittlich hohe Kosten erzeugen würde. Somit kann die Frage an einen Vermieter zu einem guten Erfolg führen.
Der Wechsel über den Vermieter
Der Wechsel eines Anbieters kann pro Jahr zu einer deutlichen Ersparnis führen. Hierbei fällt ein Wechsel noch dazu einfach. Der Vorgang an sich ist rein formal und nimmt im Vergleich wenig Zeit in Anspruch. Der Wunsch eines Wechsels ist zunächst dem Vermieter formal mitzuteilen. Dieser ist nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot dazu angehalten, diesem Wunsch zu folgen. Hierfür gibt es eine Regelung nach den Paragraphen § 560 Abs. 5. des BGB und § 556 Abs. 3 Satz 1. Die Betriebskosten sind demnach so niedrig, wie möglich zu halten. Ein freundliches Schreiben an den Vermieter kann zu einer Änderung führen, doch einige Vermieter reagieren nicht auf den Wunsch, da sie davon selbst nicht profitieren. Sollte der Vermieter nicht sofort reagieren, könnten Mieter nochmals nachfragen. Doch der Vermieter kann zunächst nicht gezwungen werden. Viele Vermieter sind durch gute Argumente und durch ein freundliches Anfragen dazu zu bewegen, einen Wechsel durchzuführen. Und selbst, wenn es nicht um einen konkreten Wechsel für einen eigenen Zähler geht, so könnte eine Hausgemeinschaft gemeinsam entscheiden einen günstigeren Gasanbieter nutzen zu wollen.
Sinnvolle Argumente für einen Wechsel
Der erste Schritt sollte sein, gute Argumente aufzuführen, die einen Wechsel begünstigen können. Beispielsweise ist es für einen Haushalt möglich, rund 250 Euro pro Jahr durch einen Wechsel zu sparen. Erst zu Jahresbeginn erhöhten rund 100 Gasanbieter ihre Preise um rund 8,8 %. Solch ein Preisanstieg macht es für den Verbraucher noch interessanter zu wechseln. Die Versorgung wird noch dazu durch einen Wechsel nicht beeinträchtigt oder unterbrochen. Der Vermieter müsste sich im Grunde auch nicht weiter um einen Wechsel kümmern, da Gasanbieter einen Wechselservice bieten, der bürokratische Details üblicherweise erspart.
Folgende Schritte laufen dann ab:
- Ein Wechselformular wird ausgefüllt
- Es wird dem Gasanbieter übermittelt
- Der neue Anbieter kündigt dem alten Anbieter
- Der neue Anbieter erledigt alle Formalitäten
- Der neue Anbieter führt den Wechsel durch
Die Kündigung bei einem alten Versorger wird vom neuen Gasanbieter eingeleitet und übernommen. Sollte es im Verlauf einer Nutzung einmal zu einer Störung kommen, ist ein örtlicher Netzbetreiber zuständig. Somit ist es im Grunde gleich, welche Gasanbieter beauftragt werden. Günstige Angebote für einen preiswerten Gasanbieter sind von einem Gaskunden schnell gefunden. Die Suche nach einem günstigen Anbieter ist in einem Preisvergleich durchzuführen. Hierdurch ist ein neuer Anbieter zeitsparend zu finden. Ein Vergleich zeigt somit vorteilhafte Anbieter auf, die bei einem Wechsel womöglich auch einen Wechselbonus schenken könnten. Auch Anbieter mit einem ökologisch sinnvoll nutzbarem Gas könnten in solch einem Vergleich gewählt werden.