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Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) – alles zur Verordnung
Die Gasnetzzugangsverordnung wird als eine Durchführungsverordnung zum Energiewirtschaftsgesetz für die Liberalisierung von Deutschlands Gasmarkt verstanden. In dieser Verordnung wird die Öffnung des Gasmarktes für Deutschland festgehalten und geregelt.
Zum Inhalt der Gasnetzzugangsverordnung
Eine der großen Hauptschwierigkeiten bei der Öffnung des Gasmarktes war es, wenn ein Endkunde seinen Lieferanten wechseln wollte. Geregelt wurde dies dann aber in § 37 GasNZV. In diesem Gesetz wurde geregelt, bis zum welchem Zeitpunkt die Gaswirtschaft ein Verfahren erarbeitet haben muss und bis wann dieses Verfahren in einer Rechnerplattform integriert sein muss.
Der Zeitplan der Gasnetzzugangsverordnung
Laut dem o.g. Gesetz musste bis zum 1. Februar 2006 das Verfahren komplett entwickelt sein und bis zum 1. August 2006 musste dieses Verfahren auf einer Rechnerplattform implementiert sein.
Beide Termine konnten aber nach einer Genehmigung durch die Bundesnetzagentur um 6 Monate verlängert werden. Tatsächlich kam es zu einer Verlängerung von jeweils 2 Monaten.
Tatsächlich eröffnet wurde der Gasmarkt an den nachfolgenden Terminen.
Zum 1. April 2006 musste also das Verfahren komplett entwickelt sein, sodass Fremdanbieter einen Lieferantenwechsel durchführen konnten. Da bis zu diesem Zeitpunkt noch keine Plattform zur Verfügung stand, musste der Wechsel manuell erfolgen. Lohnenswert war zu diesem Zeitpunkt ein Wechsel allerdings nur für Großkunden.
Zum 1.Oktober 2006 mussten dann die Plattformen zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt war auch für Privatkunden durch die Öffnung des Gasmarktes ein Wechsel der Lieferanten möglich.
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